AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ocular Online (AGB)

Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des Auftrags sind Werk- und Dienstverträge, Online-Marketing, SEO (Search Engine Optimization) und die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen.
Auftragnehmer und Auftraggeber können jeweils verlangen, dass der Inhalt des Auftrages schriftlich festgelegt wird.

Zusammenarbeit
2.1
Auftraggeber und Auftragnehmer werden während der Auftragsabwicklung eng miteinander kooperieren und sich wechselseitig alle Informationen erteilen, die für die Erfüllung des Auftrages von Bedeutung sind.
Der Auftraggeber benennt auf Anforderung einen Ansprechpartner und ggf. Stellvertreter für die Betreuung des Auftrages. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für Änderungs- und Erweiterungswünsche.
Nach einer Zusammenarbeit von mindestens drei Monaten kann die Zusammenarbeit mit einer Frist von einem Monat, bei einer Zusammenarbeit von mindestens 6 Monaten, mit einer Frist von drei Monaten – sofern nichts anderes vereinbart ist – nach schriftlicher Kündigung, beendet werden.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1
Der Auftraggeber unterstützt Ocular Online bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern.
3.2
Vom Auftraggeber zu stellende Bild-, Ton- und Textmaterialien sind vom Auftraggeber in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggebern überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass Ocular Online die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
3.3
Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Auftraggebers für ihn im Tätigkeitsbereich von Ocular Online tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Ocular Online hat es gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn Ocular Online aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

Termine
5.1
Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen.
5.2
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat Ocular Online nicht zu vertreten. Ocular Online wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Lieferungs- und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.

Änderungswünsche
6.1
Änderungswünschen des Auftraggebers wird Ocular Online nach Möglichkeit nachkommen. Änderungswünsche sind auf Verlangen von Ocular Online schriftlich zu formulieren. Ocular Online wird die Machbarkeit der Änderungswünsche prüfen und dem Auftraggeber die eventuellen Mehrkosten und die Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Auftrages mitteilen. Mit der Übermittlung eines Änderungswunsches ruhen alle vereinbarten Fertigstellungsfristen. Ocular Online wird dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfung mitteilen. Der Auftraggeber entscheidet dann, ob er die Änderung beauftragt.
Für die Prüfung der Machbarkeit und Auswirkung von Änderungswünschen zahlt der Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, ein Stundenhonorar von 120 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die vereinbarte Änderung ist schriftlich als Nachtrag zu vereinbaren.
6.2
Ocular Online ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Ocular Online für den Auftraggeber zumutbar ist.

Vergütung
7.1
Die Vergütung von Ocular Online erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der in der Regel monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von Ocular Online, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Ocular Online ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Ocular Online erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
7.2
Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von Ocular Online mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggeber weiter berechnet wird, kann Ocular Online eine Handling Fee in Höhe von 15% erheben.
7.3
Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Ocular Online getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Ocular Online für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
7.4
Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Vorschuss zu zahlen.
7.5
Alle Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Abnahme
Ist der Vertragsgegenstand ein abnahmefähiges Werk, so ist der Auftraggeber nach im Wesentlichen mangelfreier Fertigstellung des Werks zur Abnahme verpflichtet. Unwesentliche Mängel hindern die Pflicht zur Abnahme nicht (§ 640 BGB). Nach Fertigstellung der im Vertrag aufgeführten Leistungen wird die Seite vom Auftraggeber schriftlich abgenommen. Die Webseite gilt automatisch als abgenommen, wenn nicht spätestens 7 Tagen nach Fertigstellung der Leistung eine Mängelliste vorliegt. Mit Abnahme ist die Vergütung oder Restvergütung fällig.
Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist für Mängel. Die Gewährleistungsfrist wird im Business to Business Bereich auf ein Jahr vereinbart. Dies gilt nicht für WordPress und deren Erweiterungen oder andere Open Source Software und Programmierungen. Diese sind Software, frei von kostenpflichtigen Lizenzen. Für diese Software gibt es von den Software-Anbietern bzw. den Programmierern keine Gewährleistung. Ocular Online übernimmt keine Haftung für die Folgen von Softwarefehlern und Sicherheitslücken. Das Responsive Template unterstützt moderne Ausgabegeräte und Browser. Ältere Browser zeigen die Webseite als „Nur-Text-Version“. Auch werden Internet Explorer 9 und ältere Versionen nicht unterstützt. User, die den Internet Explorer 9 oder eine ältere Version benutzen, erhalten einen Hinweistext.
Nach Abnahme hat Ocular Online das Recht, Screenshots oder Fotos der Webseite, Social Media Seiten oder anderer Produkte auf der Ocular Online Webseite als Referenzen abzubilden. Der Auftraggeber stellt Ocular Online von Forderungen zu Bildlizenzen frei.

Rechte
9.1
Ocular Online gewährt dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
9.2
Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
9.3
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Ocular Online kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

Schutzrechtsverletzungen
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er alle zur Auftragsdurchführung an Ocular Online zur Verfügung gestellten Materialien (Bilder, Fotografien, Texte etc.) nutzen darf. Er stellt Ocular Online von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen, Urheberrecht, Recht am eigenen Bild etc.) frei. Ocular Online wird den Auftraggeber über die Geltendmachung von Ansprüchen durch Schutzrechtsinhaber informieren. Im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen entstehende Rechtsverfolgungskosten ersetzt der Auftraggeber.

Mängelhaftung
Ist ein von Ocular Online hergestelltes Werk mit Mängeln behaftet, so gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe: Ocular Online ist die Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen. Scheitert die Nachbesserung oder lehnt Ocular Online die Nachbesserung ab, so kann der Auftraggeber von seinen Rechten auf Ersatzvornahme oder Rücktritt Gebrauch machen.

Haftung
12.1
Ocular Online haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Ocular Online nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
12.3
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Ocular Online insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
12.4
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Ocular Online.
12.5
Gewährleistung auf Webseitenerstellung: 6 Monate

Abwerbungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von Ocular Online abzuwerben oder ohne Zustimmung von Ocular Online anzustellen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist zwischen den Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe von 3 Monatsgehältern (brutto) des abgeworbenen Mitarbeiters vereinbar.

Geheimhaltung, Presseerklärung
14.1
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
14.2
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
14.3
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
14.4
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
14.5
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per Email – zulässig.

Schlichtung
15.1
Die Parteien versuchen bei allen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
15.2
Kommt eine einvernehmliche Lösung nicht zustande, vereinbaren die Parteien ein Schlichtungsverfahren.
15.3
Als Schlichter vereinbaren die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia-Verband e. V., Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf.
15.4
Der Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens unterbricht die Verjährung.
15.5
Die Entscheidung der Schlichtungsstelle ist für die Parteien verbindlich analog einem Schiedsgutachten.
15.6
Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so gelten die vorstehenden Regelungen zu 15.2 bis 15.5 nicht.

Sonstiges
16.1
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
16.2
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
16.3
Ocular Online darf den Auftraggeber auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Ocular Online darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

Schlussbestimmungen
17.1
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per Email erfolgen. Auch die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
17.2
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
17.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.4
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Ocular Online, derzeit Berlin.

Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV: Mia Zmija-Maurice (Anschrift s.o.)

Es besteht eine Media-Haftpflichtversicherung.